Leistungen der Krankenkassen Natürliche und ergänzende Heilverfahren sind immer stärker gefragt. Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten nur übernehmen, wenn die Wirksamkeit nachgewiesen ist. (Quelle: Freie Presse, 09.04.02) Welche Krankenkassen übernehmen Kosten für alternative Heilverfahren? Akupunktur Gesetzliche Krankenkassen dürfen Akupunktur nur im Rahmen so genannter Erprobunsmodelle bezahlen. Welche Krankheitsbilder bezahlt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Modell der Kasse. Die meisten Kassen zahlen nur die Therapie von chronischen Schmerzen. (Quelle: Freie Presse, 13.,14.04.2002) Die TKK testet zur Zeit die Akupunktur (Stand 01.04.02 aus Guter Rat 4/02) Homöopathie Am besten nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrer Krankekasse auf und klären, ob eine Kostenübernahme oder -beteiligung im Rahmen eines Erprobungsmodells möglich ist. Krankenkassen ohne Modellprojekt können im Einzelfall Möglichkeiten der Kostenerstattung prüfen.Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Bahandlung beim Heilpraktiker nicht. Sie dürfen generell nur Leistungen ihrer Vertragsärzte bezahlen. Bitte wenden Sie sich an einen Vetragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Alternativmedizin. Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel und Fahrtkosten - Erstattung aller Ausgaben von der Krankenkasse, die über 2% des Bruttoverdienstes der Familie liegen - bei chronischer Erkrankung mit einer mindestens einjährigen Dauerbehandlung ist eine Befreiung von den Zuzahlungen möglich, Voraussetzung: man hat in einem Jahr mindestens 1% des Bruttojahresverdienstes der Familie an Zuzahlungen und Fahrtkosten zu leisten (Quelle: Endo-Info Nr.7) d.h.: ein Jahr alle Zuzahlungen für Medikamente, Verband- und Heilmittel und alle anfallenden Fahrtkosten für Arztbesuche aller Familienmitglieder auflisten - vor Ablauf des 2. Kalenderjahres muß der Krankenkasse die weitere Dauer der Behandlung durch eine Bescheinigung des Arztes nachgewiesen werden Schwerbehinderung - man kann beim Versorgungsamt, in der Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat, einen Grad der Behinderung feststellen lassen - ab 50% gehört man zu den Schwerbehinderten und bekommt einen Ausweis - ab 25% GdB bekommt man einen Steuerfreibetrag von 310 Euro - bei 100% GdB beläuft er sich dann auf 1.420 Euro |